ERGOTHERAPIE ALS KASSENLEISTUNG
Ergotherapie ist in Deutschland eine anerkannte Heilmittelbehandlung, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen wird – vorausgesetzt, sie wurde ärztlich verordnet.
Ein Rezept für Ergotherapie kannst du z. B. von folgenden Fachärzt*innen bekommen:
In der Regel umfasst die erste Verordnung 6 bis 10 Therapieeinheiten. Je nach Bedarf kann die Behandlung auch verlängert oder fortlaufend angepasst werden.
ZUZAHLUNG BEI GESETZLICH VERSICHERTEN
Wenn du gesetzlich versichert bist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis auf einen kleinen Eigenanteil:
10 € pro Verordnung
plus 10 % der Behandlungskosten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Wenn du von der Zuzahlung generell befreit bist (z. B. bei chronischer Erkrankung oder niedrigem Einkommen), bring bitte deine Befreiungsbescheinigung mit.
PRIVATVERSICHERTE
Als Privatversicherte*r erhältst du von mir eine privatärztliche Rechnung auf Grundlage der aktuellen Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Ob und in welchem Umfang deine Kasse die Kosten übernimmt, hängt von deinem Vertrag ab. Klär das bitte am besten vorab direkt mit deiner Versicherung.
OHNE ÄRZTLICHES REZEPT – DANK SEKTORALER HEILPRAKTIKER-ERLAUBNIS
Als Sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie darf ich dich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln und selbstständig eine ergotherapeutische Diagnose stellen.
Das bedeutet für dich:
Diese Form der Behandlung ist besonders geeignet, wenn:
DU BIST DIR NICHT SICHER, OB DU EIN REZEPT BRAUCHST?
Sprich mich gerne an – ich unterstütze dich bei Fragen zur Verordnung oder zum Ablauf der Therapie. Auch wenn du bereits ein Rezept hast, schauen wir gemeinsam, wie es weitergeht.