Ergotherapie als Kassenleistung – Was Sie wissen sollten

 

Ergotherapie ist eine von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannte Heilmittelbehandlung, die von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden kann. Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen jeden Alters zu helfen, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, Beruf, Schule und Freizeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederzuerlangen.

 

WER HAT ANSPRUCH AUF ERGOTHERAPIE?

Ergotherapie ist eine Kassenleistung, wenn sie medizinisch notwendig ist. Sie kann verordnet werden bei:

  • Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsproblemen, AD(H)S, Lernschwierigkeiten oder motorischen Auffälligkeiten
  • Erwachsenen z. B. nach Schlaganfall, mit neurologischen Erkrankungen (Parkinson, MS), orthopädischen oder psychischen Erkrankungen
  • Senioren bei nachlassender Selbstständigkeit, Demenz, Arthrose, Sturzgefahr oder nach Operationen

WIE ERHALTE ICH EINE ERGOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG ÜBER DIE KRANKENKASSE?

 

Ärztliche Verordnung (Rezept):

Ergotherapie wird von Hausärzten, Kinderärzten, Neurologen, Orthopäden, Psychiatern oder anderen Fachärzten verordnet.

 

Behandlungsbeginn:

Sobald Sie eine gültige Verordnung haben, können Sie direkt mit der Behandlung starten. Diese muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.

 

Genehmigung:

Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich – die Verordnung des Arztes reicht aus.

 

WAS KOSTET ERGOTHERAPIE ALS KASSENLEISTUNG?

 

Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten vollständig, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung:

In der Regel 10 % der Behandlungskosten + 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept

→ Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

 

Privatversicherte erhalten ebenfalls eine Verordnung vom Arzt. Die Abrechnung erfolgt nach den Sätzen der Heilmittelverordnung für Privatpatienten. Je nach Tarif ist eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung möglich.

 

WELCHE ERGOTHERAPEUTISCHEN LEISTUNGEN WERDEN ANGEBOTEN?

Die Inhalte der Therapie richten sich nach dem ärztlichen Befund und werden individuell auf Ihre Ziele abgestimmt.

 

Typische Maßnahmen sind:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung (z. B. nach Verletzungen oder bei orthopädischen Erkrankungen)
  • Sensomotorisch-perzeptive Therapie (z. B. bei Kindern mit Wahrnehmungs- oder Entwicklungsstörungen)
  • Psychisch-funktionelle Therapie (z. B. bei Depression, Angststörungen, AD(H)S)
  • Therapie bei neurodegenerativen Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Parkinson, MS)
  • Hirnleistungstraining / kognitives Training
  • Alltagstraining und Beratung zur Hilfsmittelversorgung

UNSER ZIEL IN DER ERGOTHERAPIE:

Wir unterstützen Sie oder Ihr Kind dabei, alltägliche Aktivitäten wieder möglichst selbstständig und zufriedenstellend ausführen zu können – sei es im Kindergarten, in der Schule, im Berufsleben oder im Alltag zu Hause.