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Liebe Patienten,

 

die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten.

 

Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

 

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.

 

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.

 

Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen,- Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.

Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechne bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.

 

Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter www.privatpreise.de

 

In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen die Erstattungsbeiträge zu kürzen-, dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Ich rate Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. 

 

 

Heilmittel Behandlungen und Preise nach GebüTH

für Therapeuten 1,8 facher Steigerungssatz Einzelbehandlungen

 

Motorische-funktionelle Behandlung (wenn nur „Ergotherapie“ auf dem Rezept vermerkt ist)

EUR 81,34 € - 30 MINUTEN

 

Sensomotorisch-perzeptive-Behandlung

EUR 109,51 € - 45 MINUTEN

 

Psychisch-funktionelle-Behandlung

EUR 137,07 € - 60 MINUTEN

 

Hirnleistungstraining /neuropsycholog. orientierte Behandlung

EUR 90,16 € - 30 MINUTEN

 

Ergotherapeutische Funktionsanalyse

EUR 60,68 €

 

Hausbesuch inkl. Wegegeld/Einsatzpauschale

EUR 40,32 €

 

Die Funktionsanalyse ist Voraussetzung und damit Bestandteil der ergotherapeutischen Behandlung. Diese Position ist nur bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. Dies gilt auch dann, wenn die Patientin bzw. der Patient im Laufe einer ergotherapeutischen Maßnahme die therapeutische Praxis wechselt.

 

Leistungen:

- Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen

- Erhebung der ergotherapeutischen Anamnese

- Prüfung der Verwendbarkeit der vorhandenen Hilfsmittel

- Auswahl der ergotherapeutischen Materialien und Assessmentmethoden (z.B. Tests) zur Befunderhebung

- Gespräch mit der Patientin bzw. dem Patienten und ggf. auch mit den Partnern/Angehörigen über den individuellen Therapieplan

- Abstimmung mit anderen Behandlern